CORONA-UPDATE
Corona-Schutzkonzept der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Wesel-Lackhausen (EFG Wesel-Lackhausen)
Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW orientieren wir uns als Gemeinde für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen an den Vorgaben der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) und der Evangelischen Kirche für Westfalen (EKvW).
Aktuelle Empfehlungen
Nachdem es seit dem 3. April 2022 seitens der Bundesregierung keine bindenden Corona-Schutz-Regelungen mehr für viele Angebote & Veranstaltungen gab, hat das Land NRW in der ab 1.10.2022 geltenden Coronaschutzverordnung vom 29.09.2022 unter § 2 Abs. 3 darauf hingewiesen, dass die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel einer Maskenpflicht, im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen kann.
Für die Durchführung von Gottesdiensten werden von staatlicher Seite keine Vorgaben gemacht.
Angesichts der derzeit oft milden Verläufe bei einer Corona-Infektion ist diese Entwicklung einerseits erfreulich, doch es bereitet auch Manchen Sorge.
Wer möchte, kann die Maske (auf der linken Seite im Saal) ablegen, wenn er/sie auf dem Platz sitzt.
Wer möchte, kann auch während des ganzen Gottesdienstes die Maske tragen.
Gleiches gilt auch für das Singen von Liedern.
Bei diesen „Hausregeln“ geht es uns vor allem um Eigenverantwortung und freiwillige Rücksichtnahme auf den Anderen.
Wesel, den 21.10.2022
Die Gemeindeleitung der EFG Wesel-Lackhausen